Was kostet ein Autopfand?
Die Kosten eines Autopfands setzen sich aus drei klaren Bestandteilen zusammen — Zinsen, Gebühren und Standgeld. Der erste Monat wird voll berechnet, danach rechnen wir tagesgenau ab, ohne versteckte Kosten. Hier erklären wir Ihnen, wie sich der Preis zusammensetzt.
Die Kosten im Überblick
Pro Monat auf die Kreditsumme:
Zinsen und Gebühren ergeben zusammen 3,9 % pro Monat auf die Kreditsumme. Dazu kommt das tägliche Standgeld für die sichere Verwahrung Ihres Fahrzeugs.
Wofür Sie genau zahlen
Preisbeispiele im Überblick
| Kredit | Zinsen 1 % | Gebühren 2,9 % | Standgeld 3 €/Tag | Gesamt pro Monat |
|---|---|---|---|---|
| 5.000 € | 50 € | 145 € | 90 € | 285 € |
| 15.000 € | 150 € | 435 € | 90 € | 675 € |
| 20.000 € | 200 € | 580 € | 90 € | 870 € |
| 25.000 € | 250 € | 725 € | 90 € | 1.065 € |
Annahmen: 30 Tage Laufzeit, PKW. Für Motorräder beträgt das Standgeld 1,50 € pro Tag.
Nach dem ersten Monat rechnen wir tagesgenau ab.
Ein konkretes Rechenbeispiel
Angenommen, Sie erhalten einen Kredit von 10.000 € und lösen Ihr Fahrzeug nach 40 Tagen wieder aus:
Vereinfachtes Beispiel zur Veranschaulichung. Der erste Monat (30 Tage) wird voll berechnet, danach rechnen wir tagesgenau ab. Ihre individuellen Konditionen halten wir vor Vertragsabschluss schriftlich fest.
Transparent — ohne versteckte Kosten
- Alle Kosten werden vor Vertragsabschluss klar benannt
- Tagesgenaue Abrechnung nach dem ersten Monat — Sie zahlen nur für die tatsächliche Laufzeit
- Keine Bearbeitungsgebühr für die Anfrage, keine versteckten Zuschläge
- Auszahlung bar bis 10.000 €, darüber per Echtzeitüberweisung
Sie möchten es genau wissen? Mit unserem Rechner sehen Sie in unter einer Minute alle Kosten für Ihre gewünschte Kreditsumme.
Häufige Fragen
Wie hoch sind die Kosten insgesamt?
Wird der erste Monat immer voll berechnet?
Gibt es versteckte Gebühren?
Kann ich die Kosten vorab berechnen?
Bedingungen des Best-Preis-Versprechens
- Das Angebot muss aktuell, nachvollziehbar und vor Abschluss des Pfandvertrags vorgelegt werden.
- Es muss von einem gewerblichen Kfz-Pfandleiher stammen.
- Es muss dasselbe Fahrzeug betreffen und in Darlehensbetrag, Laufzeit, Kostenabrechnung, Verwahrung, Versicherung und Leistung vergleichbar sein.
- Maßgeblich sind die vollständigen Gesamtkosten einschließlich Zinsen, Gebühren, Standgeld und sonstiger verpflichtender Kosten.
- Ausgenommen sind abgelaufene, unverbindliche, nicht überprüfbare oder offensichtlich fehlerhafte Angebote sowie andere Geschäftsmodelle, insbesondere Verkauf mit Rückmietung.
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