Wenn es eng wird · München

Was passiert, wenn ich nicht zurückzahlen kann?

Diese Frage stellt sich jeder, bevor er ein Fahrzeug verpfändet — und sie verdient eine klare Antwort. Der wichtigste Unterschied zum Bankkredit: Sie haften nur mit dem Fahrzeug. Was darüber hinausgeht, kann Ihnen nicht passieren.

089 Autopfand·1. September 2026·Ihre Situation

Der Normalfall: auslösen oder verlängern

Ihr Pfandvertrag läuft drei Monate. In dieser Zeit haben Sie zwei Möglichkeiten — und beide liegen allein bei Ihnen:

  • Auslösen: Sie zahlen Kreditsumme, Zinsen, Gebühren und Standgeld und nehmen Ihr Fahrzeug mit. Das geht jederzeit, auch vor Ablauf der drei Monate — nach dem ersten Monat rechnen wir tagesgenau ab.
  • Verlängern: Sie zahlen nur die aufgelaufenen Kosten, nicht die Kreditsumme. Sie erhalten einen neuen Pfandschein über drei Monate. Das ist beliebig oft möglich.

Die Verlängerung ist der übliche Weg, wenn es zeitlich knapp wird. Sprechen Sie uns einfach an — am besten, bevor die Frist abläuft.

Wenn Sie gar nichts tun

Auch dann geschieht nichts überstürzt. Der Ablauf ist gesetzlich geregelt:

Monat 1 bis 3 — die Vertragslaufzeit
Ihr Fahrzeug steht sicher bei uns. Sie können jederzeit auslösen oder verlängern.
Monat 4 — die Karenzfrist
Nach Ablauf des Vertrags bleibt Ihnen ein weiterer Monat. Auch in dieser Zeit können Sie Ihr Fahrzeug noch auslösen.
Danach — die Verwertung
Erst jetzt darf Ihr Fahrzeug verwertet werden, und zwar über eine öffentliche Versteigerung. Frühestens also vier Monate nach Vertragsabschluss.
Eine Verwertung ist für uns die letzte Option, und sie lässt sich fast immer vermeiden. Melden Sie sich, sobald absehbar ist, dass es eng wird — meist genügt eine Verlängerung. Reicht das nicht, suchen wir gemeinsam nach dem Weg, bei dem für Sie am meisten übrig bleibt. Uns ist an Kunden gelegen, die wiederkommen, nicht an der Verwertung ihrer Fahrzeuge.

Was Ihnen nicht passieren kann

Hier liegt der entscheidende Unterschied zum Bankkredit. Beim Pfandkredit haften Sie ausschließlich mit dem Fahrzeug:

  • Keine Restschuld. Reicht der Verwertungserlös nicht aus, um unsere Forderung zu decken, ist die Sache damit erledigt. Wir fordern nichts nach.
  • Kein Inkasso, keine Mahnungen. Es gibt keine Forderung, die eingetrieben werden könnte.
  • Kein SCHUFA-Eintrag. Weder bei Abschluss noch bei Nichtzahlung. Ihre Bonität bleibt unberührt.
  • Kein Gerichtsvollzieher, keine Pfändung. Ihr übriges Vermögen und Ihr Einkommen bleiben außen vor.

Ein Überschuss gehört Ihnen

Bringt die Versteigerung mehr ein, als wir zu fordern haben, steht Ihnen die Differenz zu. Wir behalten nicht den Erlös, sondern nur unsere Forderung.

Ein Beispiel: Ihr Kredit beträgt 10.000 €, mit Zinsen, Gebühren und Standgeld sind nach vier Monaten rund 12.000 € offen. Die Versteigerung bringt 15.000 € — die verbleibenden 3.000 € erhalten Sie.

Die Kosten sind bei jedem Fahrzeug gleich: 1 % Zinsen und 2,9 % Gebühren pro Monat, dazu 3 € Standgeld pro Tag. Alle Kosten im Detail →
Keine Restschuld
Verwertung frühestens nach 4 Monaten
Kein SCHUFA-Eintrag

Häufige Fragen

Kann ich den Pfandkredit verlängern?
Ja, beliebig oft. Sie zahlen die aufgelaufenen Zinsen, Gebühren und das Standgeld — nicht die Kreditsumme. Anschließend erhalten Sie einen neuen Pfandschein über drei Monate.
Kann ich mein Fahrzeug vorzeitig auslösen?
Jederzeit. Der erste Monat (30 Tage) wird voll berechnet, danach rechnen wir tagesgenau ab. Eine Gebühr für vorzeitige Rückzahlung gibt es nicht.
Wann wird mein Fahrzeug frühestens verwertet?
Frühestens vier Monate nach Vertragsabschluss — drei Monate Vertragslaufzeit plus einen Monat Karenzfrist. Bis dahin können Sie jederzeit auslösen oder verlängern.
Bleibe ich auf Schulden sitzen, wenn der Erlös nicht reicht?
Nein. Beim Pfandkredit haften Sie ausschließlich mit dem Fahrzeug. Reicht der Erlös nicht aus, fordern wir nichts nach — es gibt keine Restschuld, kein Inkasso und keinen SCHUFA-Eintrag.
Was passiert mit einem Überschuss aus der Versteigerung?
Der steht Ihnen zu. Wir behalten nur unsere Forderung; die Differenz erhalten Sie ausgezahlt.

Fragen zur Laufzeit? Sprechen Sie uns an

Ob Verlängerung oder vorzeitige Auslösung — melden Sie sich rechtzeitig, dann finden wir eine Lösung.